12. April 2018
GREENINGMASSNAHME “HONIGPFLANZEN”
Mit Bekanntgabe der Verordnung (EU) Nr. 2017/2393 mit der Neuerung zur Nutzung von brachliegendem Land mit Honigpflanzen, haben wir speziell für diese neue Greeningmaßnahme „Honigpflanzen“ eine Bienenweide-Mischung kreiert.
Diese kruziferenfreie Mischung wurde so abgestimmt, dass ein schneller Bestandesschluss erreicht wird und eine langanhaltende Blühdauer gewährleistet ist. Auf Komponenten wie Buchweizen, die nach dem Aussamen hinsichtlich der Unkrautregulierung in der Fruchtfolge problematisch sind, wurde bewusst verzichtet.
Diese Blühmischungen, die speziell für Bienen auf Bracheflächen angebaut werden, dienen ausschließlich der Begrünung und schließen eine Bewirtschaftung aus. Die Etablierung der Brachefläche muss bis zum 31. Mai erfolgen und stellt mit dem Faktor 1,5 eine interessante Neuerung dar.
Sprechen Sie uns unter Tel. 089 80 911 9000 an! Wir freuen uns auf das persönliche Gespräch – telefonisch oder bei Ihnen vor Ort.
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