Die Gemeinsame EU-Agrarpolitik sieht vor, einen Mindestanteil von 4 % der Ackerfläche stillzulegen. Eine Aussaat oder Bodenbearbeitung nach Ernte der Hauptfrucht ist ausgeschlossen. Die Stilllegungsflächen müssen sich selbst begrünen. Damit die Flächen bei einer Selbstbegrünung nicht verunkrauten, ist die Ausbringung einer Untersaat empfehlenswert.
Gehen Sie die Herausforderung bereits jetzt an. Probleme wie Erosion, Stickstoffausträge und Bodenverdichtung nach der Ernte werden ebenfalls durch Untersaaten minimiert.