20. Oktober 2023
Sorghum im Gemenge mit Mais
Die GAP 2023 beinhaltet die GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) – Fruchtwechsel oder Fruchtartendiversifizierung. Ab 2024 ist der sogenannte Fruchtwechsel verpflichtend. Fruchtwechsel bedeutet grundsätzlich, dass im Antragsjahr eine andere Hauptkultur als im Vorjahr auf der Fläche vorhanden sein muss. Hauptkultur ist die Kultur, die in den sechs Wochen vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Jahres am längsten auf der Fläche steht. Ein Fruchtwechsel ist es auch, wenn von der Winterkultur, z.B. Winterweizen, zur Sommerkultur einer Gattung, im Beispiel Sommerweizen, gewechselt wird. Auch der Wechsel von einer Reinkultur, z.B. Mais, zu einer Mischkultur, z.B. Mais/Stangenbohnen, Mais/Sorghum wird als Fruchtwechsel anerkannt. Dabei muss allerdings die zweite Kultur mit einem Anteil von mind. 25 % tatsächlich auf der Fläche stehen. Ein entsprechender Anteil in der Saatgutmischung allein genügt nicht.
Im Mischanbau bietet Sorghum mit Mais mehr Anbausicherheit in trockenen Regionen. Der Mischungspartner Mais sorgt für hohe Gesamttrockenmasseerträge, sowie als Stärke- und Energielieferant. Sorghum sorgt für Ertragssicherung. Die Deutsche Saatgut pilliert Sorghum als Mischungspartner, sodass dieser mit dem Mais zusammen ausgebracht werden kann.
Das Mischungsverhältnis auf dem Feld sollte 80.000 Pflanzen Mais und 40.000 Pflanzen Sorghum je ha betragen. Eine Einheit Sorghum ist ausreichend für 1,25 ha. Beim Anbau ist darauf zu achten, dass beim Feldaufgang mindestens 25 % des Mischungspartners im Feld stehen.
Kurz gelesen
Sprechen Sie Ihre SAATGUT-EXPERTEN an.
Wir beraten Sie gerne rund um den Anbau von Sorghum.